Energieausweis

Ausweis-Pflicht | Pflichten bei Vermietung und Verkauf | Inhalt und Aufbau der Energieausweise | Nur Fachleute können Ausweise erstellen | Gültigkeit der Energieausweise | Kosten können von der Steuer abgesetzt werden | Weitere Informationen

Ausweis-Pflicht
Ein Energieausweis ist dem Eigentümer, für das fertiggestellte Gebäude, auszustellen. Auch bei größeren Änderungen an Außenbauteilen bei bestehenden Gebäuden (z.B.: Dächer) gilt diese Ausweispflicht.
Werden Teile des Gebäudes oder das gesamte Gebäude verkauft, muss auch hier ein Ausweis erstellt werden, auch wenn keine Änderungen vorgenommen werden.

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Pflichten bei Vermietung und Verkauf
Der Verkäufer eines Gebäudes, bebauten Grundstück oder einer Wohnung hat dem Kaufinteressenten einen Energieausweis des Objekts zugänglich zu machen. Das selbe gilt auch für die Vermietung, Verpachtung oder dem Verleasen.
Hier soll der Interessent die Möglichkeit erhalten den Ausweis bei seiner Entscheidungsfindung mit einzubeziehen. Hierbei reicht ein Aushang in dem Objekt aus.
Vermieter sind nicht dazu verpflichtet für ihre jeweiligen Bestandmieter Ausweise erstellen zu lassen oder ihnen Einsicht in vorhandene Ausweise zu gewähren.

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Inhalt und Aufbau der Energieausweise
Die Energieausweise müssen gemäß den Mustern, welche in den Anlagen der EnEV zu finden sind, aufgebaut sein. Es werden auf vier Seiten die wesentlichen Gebäudedaten, das Energielabel (Vergleichsbalken) sowie Vergleichswerte und ggf. Modernisierungsempfehlungen veranschaulicht.

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Nur Fachleute können Ausweise erstellen
Nur Aussteller mit baufachlicher Qualifikation dürfen Energiebedarfs- oder Verbrauchsausweise erstellen.

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Gültigkeit der Energieausweise
Spätestens nach 10 Jahren verlieren Energieausweise ihre Gültigkeit. Werden größere Änderungen an den Außenbauteilen bestehender Gebäude vorgenommen, muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden.

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Kosten können von der Steuer abgesetzt werden
Die Kosten für den Energieausweis können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden, bei Personen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben. Gleiches gilt für gewerbliche Verkäufer.

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Weitere Informationen
Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema Energieausweis haben, würde ich mich freuen wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen würden. Gerne stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Leistungskatalog Energieberatung

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