Energieausweis
Ausweis-Pflicht | Pflichten bei Vermietung und Verkauf | Inhalt und Aufbau der Energieausweise | Nur Fachleute können Ausweise erstellen | Gültigkeit der Energieausweise | Kosten können von der Steuer abgesetzt werden | Weitere Informationen
Ausweis-Pflicht
Ein Energieausweis ist dem Eigentümer, für das
fertiggestellte Gebäude, auszustellen. Auch bei
größeren Änderungen an
Außenbauteilen bei bestehenden Gebäuden (z.B.:
Dächer) gilt diese Ausweispflicht.
Werden Teile des Gebäudes oder das gesamte Gebäude
verkauft, muss auch hier ein Ausweis erstellt werden, auch wenn keine
Änderungen vorgenommen werden.
Pflichten bei Vermietung
und Verkauf
Der Verkäufer eines Gebäudes, bebauten
Grundstück oder einer Wohnung hat dem Kaufinteressenten einen
Energieausweis des Objekts zugänglich zu machen. Das selbe
gilt auch für die Vermietung, Verpachtung oder dem Verleasen.
Hier soll der Interessent die Möglichkeit erhalten den Ausweis
bei seiner Entscheidungsfindung mit einzubeziehen. Hierbei reicht ein
Aushang in dem Objekt aus.
Vermieter sind nicht dazu verpflichtet für ihre jeweiligen
Bestandmieter Ausweise erstellen zu lassen oder ihnen Einsicht in
vorhandene Ausweise zu gewähren.
Inhalt und Aufbau der
Energieausweise
Die Energieausweise müssen gemäß den
Mustern, welche in den Anlagen der EnEV zu finden sind, aufgebaut sein.
Es werden auf vier Seiten die wesentlichen Gebäudedaten, das
Energielabel (Vergleichsbalken) sowie Vergleichswerte und ggf.
Modernisierungsempfehlungen veranschaulicht.
Nur Fachleute können Ausweise erstellen
Nur Aussteller mit baufachlicher Qualifikation dürfen
Energiebedarfs- oder Verbrauchsausweise erstellen.
Gültigkeit der
Energieausweise
Spätestens nach 10 Jahren verlieren Energieausweise ihre
Gültigkeit. Werden größere
Änderungen an den Außenbauteilen bestehender
Gebäude vorgenommen, muss ein neuer Ausweis ausgestellt
werden.
Kosten können von
der Steuer abgesetzt werden
Die Kosten für den Energieausweis können als
Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden, bei Personen die
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben. Gleiches gilt
für gewerbliche Verkäufer.
Weitere Informationen
Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema Energieausweis haben,
würde ich mich freuen wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen
würden. Gerne stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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